Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Andreas Ließke

...bevor es zu spät ist...

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Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen unterliegen verschiedenen Vorschriften und Bestimmungen:

 

Hinweise zur Installation gibt die DIN EN 1949. Im Arbeitsblatt G 607 werden Pflichten und Regeln für den Betrieb sowie die Prüfung von Flüssiggasanlagen beschrieben. Der Transport der Gasflaschen fällt wiederum unter die ADR / GGVSEB.

 

Für den Laien auf den ersten Blick erschreckend, letztendlich kennt kaum einer der Freizeitfahrzeugbenutzer die Vorschriften und Regelwerke.

 

Installation und Prüfung sollte der Betreiber einem Experten überlassen. Werden alle Prüffristen bedacht, steht dem Urlaubsvergnügen nichts mehr im Wege.

 

Beim Transport von Gasflaschen ist der Betreiber, wie anfänglich erwähnt, an die ADR gebunden. Aber auch die Lagerung der Flaschen ist fest vorgeschrieben. So müssen Gasflaschen während der Reise und dem Gebrauch im sogenannten Flaschenaufstellraum ordnungsgemäß gesichert werden. Dieser sollte gasdicht sein und über einen erhöhten Sockel ( 50mm ) zum Innenraum verfügen.

 

Bei der Installation und dem Gebrauch einer Gasanlage sind Regeln und Pflichten zu beachten:

 

  1. -Für Gasschläuche, die generell nur im Gaskasten verwendet werden dürfen, gilt eine 10-jährige Austauschpflicht nach Arbeitsblatt G 607 / A 4.7.

  2. -Für restliche Gaswege sind feste Gasrohre vom Speichermedium zum Gasverbraucher vorgesehen. Mit erhöhter Sicherheit und langer Lebensdauer sind Rohre gegenüber dem Gasschlauch von Vorteil. Prinzipiell muss die gesamte Gasanlage über eine (HAE)Hauptabsperreinrichtung verfügen.

  3. -Anlagen müssen nach dem Arbeitsblatt G 607 vor der ersten Inbetriebnahme und dann alle zwei Jahre sowie nach jeglichen Änderungen begutachtet und abgenommen werden. Anhand eines Prüfsiegels kann die ZÜS und die Polizei die Einhaltung der Prüffristen kontrollieren. Die Durchführung der Prüfungen nach DIN EN 1949 (europaweit) und nach dem Arbeitsblatt G 607 (deutschlandweit) ist dem Experten vorbehalten.

  4. -Zur Gasanlage gehört natürlich auch die Abgasanlage, was liegt hier näher, als die Erfahrungen der täglichen Arbeit zu nutzen. Hier kommt es zu den meisten Todesfällen in der Branche!  Auch hier arbeiten wir, zu Ihrer eigenen Sicherheit, mit der neuesten Inspektions- und Kameratechnik.

  5. -Auch Gasflaschen und Gastanks unterliegen der Prüfpflicht, die der Besitzer zu überwachen hat. Für Nutzer von Pfandflaschen sind diese 10-jährigen Prüfungen allerdings weniger relevant. Sollte das Prüfdatum schon überschritten, die Flasche aber dennoch gefüllt sein, kann der Inhalt noch aufgebraucht werden.

  6. -Prüfungen gewähren nicht nur Sicherheit für Mensch und Umwelt, sondern haben auch Auswirkungen auf andere Gesetze und Regelungen. So ist nach § 30 StVZO die Prüfung ausschlaggebend für das Bestehen der HU bei Wohnmobilen. Auch gegen die Bestimmungen der Gefahrgutordnung kann bei fehlenden Prüfungen verstoßen werden.

  7. -Prüfbescheinigungen werden auch im Schadenfall als Erstes von den Versicherern zur Einsicht angefordert!

 

Für eine Terminabsprache, zwecks Überprüfung der Gasanlage auf unserem Gelände in Kirchgellersen, stehen wir Ihnen gerne unter 04135 - 809 77 88 zur Verfügung.





Bundesland: Niedersachsen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Andreas Ließke

BSM Energieberater Brandschutztechniker Thermograf Fachb. energ. Geb.
Im Dorfe 24
21394 Kirchgellersen
Tel.: 04135 - 8097788
Fax.: 04135 - 8097789
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